Mit der Forderungseingabe oder dem Begleitschreiben können weitere Informationen oder Anträge an die Zwangsvollstreckungsorgane verbunden werden wie:
- Meldung verheimlichter Inventargegenstände im In- und Ausland
- Meldung anfechtbarer Rechtshandlungen (SchKG 285 ff.) (» www.paulianische-anfechtung.ch)
- Kaufsinteresse an bestimmten Inventargegenständen
- Voraus-Abtretungsbegehren zu Inventaransprüchen, namentlich in der Regel zu den Verantwortlichkeitsansprüchen, sofern und soweit kein Massainteresse zu hinterlegen ist.
Weiterführende Informationen
- Paulianische Anfechtung | paulianische-anfechtung.ch
- www.schkg-abtretung.ch (in Bearbeitung)
- SchKG Beschwerde | schkg-beschwerde.ch
- www.schkg-klagen.ch (in Bearbeitung)