Es empfiehlt sich, aus kontroll- und beweistechnischen Gründen jegliche Formulare nur zusammen mit einem Begleitschreiben der zuständigen Amtsstelle zuzustellen.
Informationen zur Forderungseingabe / Forderungsanmeldung in der Schweiz
Es empfiehlt sich, aus kontroll- und beweistechnischen Gründen jegliche Formulare nur zusammen mit einem Begleitschreiben der zuständigen Amtsstelle zuzustellen.